Hintergrund und Einordnung
Quellen und Hinweise
Die Seite dient der ersten Orientierung. Haftung, Versicherungsschutz und mögliche Ausschlüsse sind im konkreten Fall zu prüfen. Mit dem Absenden einer Anfrage beginnt kein Versicherungsschutz. Die Pflegebeispiele sind fiktiv und enthalten keine Deckungszusage.
Fachliche Quellen abgeglichen am . Das Datum bezeichnet den Abgleich der genannten Quellen, keine persönliche Vertragsprüfung.
- § 823 BGB – Grundlage für Schadensersatz bei Verletzungen und Sachschäden.
- § 100 VVG – Haftpflichtversicherung: berechtigte Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen.
- BAG, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 418/09 – Arbeitnehmerhaftung und Abwägung der Umstände.
- GDV: unverbindliche Musterbedingungen zur Vermögensschadenhaftpflicht, Stand Mai 2025 – Begriffe und mögliche Vertragsregelungen.
Angaben zum Anbieter und Vermittlerstatus: Impressum und Erstinformation. Für Ihren persönlichen Vergleich werden die tatsächlichen Tätigkeiten und Vertragsunterlagen zugrunde gelegt.
Die GDV-Musterbedingungen beschreiben mögliche Regelungen; Ihr Vertrag kann abweichen. Für die Begriffserklärungen wurden insbesondere A1-1 und A1-5 herangezogen.
Stand der Preisangabe: . Die Preisangabe dient der Beitragsorientierung; die Beispielzahlen sind ein Anfrageprofil und keine zugesagten Tarifbedingungen.