Berufshaftpflicht für Krankenschwestern Gut pflegen.
Den eigenen
Schutz kennen.

Individueller Haftpflichtschutz für angestellte, freiberufliche und selbstständige Krankenschwestern – abgestimmt auf Ihre tatsächlichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche.

ab 6,83 €pro Monat

Ihr Beitrag hängt von Ihrer Tätigkeit und den vereinbarten Leistungen ab.

ArbeitgeberSchäden im Dienst, in der Regel
Bei Ihnenkann bleiben
Regress
Schlüssel
Nebenjob
Leitungsaufgaben
Was trägt Ihr Arbeitgeber – und was bleibt bei Ihnen? Schutz verstehen

Was trägt Ihr Arbeitgeber – und was bleibt bei Ihnen?

RegressSchlüsselNebenjobLeitungsaufgaben
Schutz verstehen ↓

Kosten verstehen

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Pflegekräfte?

Der Beitrag hängt von Ihrer Tätigkeit und den vereinbarten Leistungen ab. Ein Preis für selbstständige Pflegekräfte lässt sich nicht pauschal auf eine angestellte Krankenschwester übertragen.

Beitragsorientierung

Berufshaftpflicht für Pflegekräfte

ab 6,83 €pro Monat

Der tatsächliche Beitrag hängt von Ihrer Tätigkeit, dem Leistungsumfang und den Annahmebedingungen ab. Versicherer, Tarif, Zahlungsweise und mögliche Steuern werden im konkreten Angebot ausgewiesen.

Beispielprofil für Ihre Anfrage

Die folgenden Angaben veranschaulichen eine Anfrage. Sie sind keine zugesagten Tarifbedingungen zum genannten Einstiegspreis.

Ausgangssituation
Einzelunternehmen / Existenzgründung
Jahresumsatz
25.000 €
Gewünschte Versicherungssumme
3 Mio. € pauschal
Mögliche Selbstbeteiligung
1.000 €
Persönlichen Beitrag und Leistungen anfragen ↗

Diese Angaben machen Ihren Preis vergleichbar.

  • Status und Aufgaben: angestellt, Nebenjob oder selbstständig; Fachbereich und zusätzliche Verantwortung.
  • Umfang: versicherte Tätigkeiten, Versicherungssumme und besondere Leistungsgrenzen.
  • Eigenanteil: Höhe und Anwendung der Selbstbeteiligung.
  • Vertragsdaten: bestehender Schutz, Vorschäden, bei Selbstständigkeit auch Umsatz.

Für Angestellte prüfen wir zuerst den Schutz über den Arbeitgeber und gegebenenfalls bestehende eigene Verträge. Erst danach wird eine Ergänzung verglichen.

Beitrag für meine Situation anfragen ↗

Ein konkretes Angebot muss Beitrag, Versicherer, Tarif, Leistungsumfang und Annahmebedingungen ausweisen.

Welche Situation passt zu Ihnen?

Drei typische Tätigkeitsprofile. Viele Pflegekräfte finden sich in mehr als einem wieder.

Profil Klinik

Klinik und Station

Zu prüfen sind Regress bei grober Fahrlässigkeit, dienstlicher Schlüsselverlust und Tätigkeiten, die über die Stellenbeschreibung hinausgehen.

Darauf achten

  • Regress bei grober Fahrlässigkeit
  • Schlüssel und Zugangsmedien
Mit diesem Profil anfragen
Profil Zusatztätigkeit

Freiberuflich und selbstständig

Zusätzliche Einsätze sind nicht automatisch vom Hauptarbeitgeber umfasst. Auftrag, Arbeitsort und konkrete Pflegeleistungen gehören in die Risikobeschreibung.

Darauf achten

  • Jede Tätigkeit im Vertrag benennen
  • Arbeitgeberdeckung greift hier meist nicht
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Profil Verantwortung

Fach- oder Leitungsaufgaben

Intensivpflege, Anästhesie, OP, Wundmanagement oder Stationsleitung können das Haftungsprofil deutlich erweitern.

Darauf achten

  • Ist Ihre Rolle ausdrücklich erfasst?
  • Vermögensfolgeschäden aus Ihrer Tätigkeit
Mit diesem Profil anfragen

Braucht eine Krankenschwester eine eigene Berufshaftpflicht?

Eine eigene Absicherung ist besonders relevant, wenn Nebentätigkeiten, Honorareinsätze oder persönliche Regressrisiken nicht eindeutig über den Arbeitgeber gedeckt sind. Entscheidend ist nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern welche pflegerischen und behandlungsnahen Aufgaben tatsächlich ausgeübt werden.

Zielgruppe
Angestellte, freiberufliche und selbstständige Pflegefachfrauen
Kernrisiko
Personenschäden und mögliche Rückgriffe des Arbeitgebers
Wichtig
Nebentätigkeiten und Fachweiterbildungen vollständig angeben

Für den Vergleich zählen Ihre tatsächlichen Aufgaben und der vorhandene Schutz. Die erste Anfrage startet noch keinen Versicherungsvertrag.

Leistungs-Check

Worauf Sie im Vertrag achten. Ob und in welchem Umfang diese Punkte versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Zusage ist mit dieser Übersicht nicht verbunden.

Vertrag gemeinsam prüfen
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

    Welche Schadensarten sind eingeschlossen, mit welchen Deckungssummen?

    Im Vertrag prüfen
  • Grobe Fahrlässigkeit und Regress

    Sind Rückgriffsansprüche des Arbeitgebers oder seines Versicherers erfasst?

    Im Vertrag prüfen
  • Schlüsselverlust

    Sind fremde Dienst- und Generalschlüssel mitversichert, und bis zu welcher Summe?

    Im Vertrag prüfen
  • Nebentätigkeit und Selbstständigkeit

    Sind alle Tätigkeiten ausdrücklich genannt, auch Honorar- und freiberufliche Einsätze?

    Im Vertrag prüfen
  • Fach- und Leitungsaufgaben

    Deckt der Vertrag Ihre Rolle, etwa Praxisanleitung oder Stationsleitung?

    Im Vertrag prüfen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Prüft der Versicherer Forderungen gegen Sie und wehrt unberechtigte ab?

    Im Vertrag prüfen

Persönliche Beratung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit und Ihren Versicherungsbedarf. Telefon und WhatsApp-Zustimmung sind freiwillig. Eine Anfrage verpflichtet Sie zu keinem Abschluss.

Für den Start brauchen Sie keine Unterlagen hochzuladen. Für den späteren Vergleich helfen Versicherungsschein, Bedingungen und eine kurze Beschreibung Ihrer Aufgaben. Bitte keine Patientendaten oder Befunde eintragen.

Nach Ihrer Anfrage klären wir Ihre Situation und prüfen den vorhandenen Schutz. Über ein passendes Angebot entscheiden Sie anschließend in Ruhe.

Ihr Risiko hängt an dem, was Sie tatsächlich tun.

Im Pflegealltag tragen Sie Verantwortung für Menschen, für Abläufe und oft auch für Schlüssel, Geräte und Dokumentation. Welche Absicherung passt, ergibt sich nicht aus der Berufsbezeichnung allein, sondern aus Ihren tatsächlichen Aufgaben: wo Sie arbeiten, in welcher Rolle und ob Sie zusätzlich tätig sind.

  • Medikation
  • Lagerung
  • Mobilisation
  • Dokumentation
  • Dienstschlüssel
  • Praxisanleitung
  • Nebenjob

Was trägt Ihr Arbeitgeber – und was bleibt bei Ihnen?

Für Angestellte ist vieles über die Betriebshaftpflicht der Einrichtung geregelt. Entscheidend ist, wo dieser Schutz endet.

Über Ihren Arbeitgeber, in der Regel

  • Schäden, die Sie Patientinnen, Patienten oder anderen Dritten im Dienst zufügen
  • Tätigkeiten, die Sie im Auftrag dieses Arbeitgebers ausüben
  • Einsätze in den Bereichen, für die sein Vertrag gilt

Was bei Ihnen bleiben kann

  • Rückgriff (Regress) bei grober Fahrlässigkeit
  • Verlorene Dienst- oder Generalschlüssel
  • Nebenjob, Honorar- oder selbstständige Einsätze
  • Fach- oder Leitungsaufgaben, die vertraglich nicht klar geregelt sind

Allgemeine Einordnung. Was in Ihrem Fall gilt, regeln der Vertrag Ihres Arbeitgebers und Ihre eigenen Verträge.

Drei Risiken, die Sie kennen sollten

Situationen, in denen Arbeitgeberdeckung und persönliche Haftung auseinanderlaufen können.

Personenschäden

Fehler bei Pflege, Lagerung, Dokumentation oder Medikamentengabe können hohe Schadenersatzforderungen auslösen.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Beispiel: Verletzung bei der Pflege

Bei einer Umlagerung stürzt ein Patient und verletzt sich. Zu klären sind der Ablauf, die Verantwortung und mögliche Schadensersatzansprüche. Danach wird geprüft, welcher Vertrag die ausgeübte Tätigkeit erfasst.

Regress

Bei grober Fahrlässigkeit oder unklarer dienstlicher Deckung können Forderungen gegen Sie persönlich entstehen.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Beispiel: Rückforderung der Einrichtung

Nach einem dienstlichen Fehler verlangt die Einrichtung Geld von einer Pflegekraft zurück. Ob diese Forderung berechtigt ist, hängt unter anderem vom Verschulden und den Umständen ab. Auch bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Einzelfall an.

Schlüssel

Dienstschlüssel, technische Geräte und fremdes Eigentum gehören zu den typischen Risiken im Berufsalltag.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Beispiel: Dienstschlüssel verloren

Ein Dienstschlüssel fehlt; die Einrichtung verlangt Kosten für den Austausch einer Schließanlage. Im Vertrag sind berufliche Schlüssel, Leistungsgrenzen und Eigenanteile zu prüfen. Eine Forderung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie erhoben wird.

Pflege auf eigene Rechnung

Beispiele für freiberufliche und selbstständige Pflegekräfte

Bei Pflegeeinsätzen auf Honorarbasis oder bei eigenen Hausbesuchen gehören die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzorte in die Prüfung Ihrer Berufshaftpflicht. Ob ein Auftraggeber Versicherungsschutz bereitstellt, muss konkret geklärt werden.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Freiberufliche Pflegekraft: Einsatz in einer Einrichtung

Eine freiberufliche Pflegekraft übernimmt Pflegeeinsätze auf Honorarbasis. Beim Umlagern stürzt ein Patient und verletzt sich; anschließend wird Schadensersatz verlangt. Zu prüfen sind der Ablauf, die Verantwortung und die Einbeziehung dieser Honorartätigkeit in den Versicherungsschutz.

Darauf kommt es an: Der eigene Vertrag sollte auf die konkrete Tätigkeit und die wechselnden Einsatzorte geprüft werden. Eine Mitversicherung über die Einrichtung darf erst nach Prüfung der dortigen Vereinbarung zugrunde gelegt werden.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Selbstständige Pflegekraft: Hausbesuch auf eigene Rechnung

Eine selbstständige Pflegekraft bietet ambulante Pflege auf eigene Rechnung an. Bei einem Hausbesuch beschädigt sie versehentlich einen Gegenstand des Patienten, der Ersatz verlangt. Zu klären sind die Berechtigung der Forderung und der Schutz für Sachschäden bei dieser Tätigkeit.

Darauf kommt es an: Ambulante Pflege und Hausbesuche müssen zum vereinbarten Tätigkeitsumfang passen. Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und mögliche Ausschlüsse sind im eigenen Vertrag zu prüfen.

Beide Situationen sind erfundene Beispiele. Sie enthalten keine Deckungszusage und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Schutz für meine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit anfragen ↗

Einfach erklärt

Vier Begriffe, die den Vergleich leichter machen.

Regress
Jemand fordert einen bereits getragenen Schaden von einer anderen Person zurück. Eine Forderung des Arbeitgebers bedeutet noch nicht, dass Sie sie tatsächlich bezahlen müssen.
Grobe Fahrlässigkeit
Eine besonders schwere Verletzung der erforderlichen Sorgfalt: Naheliegende Vorsichtsmaßnahmen bleiben unbeachtet. Ob das vorliegt und welche Haftung folgt, wird anhand der konkreten Umstände beurteilt.
Vermögensfolgeschaden
Ein finanzieller Nachteil als Folge einer Verletzung oder eines beschädigten Gegenstands, etwa Verdienstausfall nach einer Verletzung. Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne solchen vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Die Deckung ist jeweils im Vertrag zu prüfen.
Selbstbeteiligung
Der vereinbarte Anteil eines versicherten Schadens, den Sie selbst tragen. Höhe und Anwendung stehen in den Bedingungen. Eine zusätzliche Leistungsgrenze für einzelne Risiken wird oft Sublimit genannt.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Berufshaftpflicht in der Pflege. Ihre persönliche Situation klären wir im Gespräch.

Frage stellen

Brauche ich als angestellte Krankenschwester eine eigene Haftpflicht?

Der Arbeitgeber haftet häufig für dienstliche Fehler, aber nicht jede Situation ist lückenlos abgedeckt. Regress, nebenberufliche Tätigkeiten und grobe Fahrlässigkeit sollten individuell geprüft werden.

Sind Medikamenten- und Dokumentationsfehler versicherbar?

Solche Tätigkeiten können grundsätzlich Bestandteil des versicherten Berufsbilds sein. Maßgeblich sind Tarifbedingungen, konkrete Aufgaben und mögliche Ausschlüsse.

Ist eine nebenberufliche Pflege- oder Beratungstätigkeit eingeschlossen?

Nur wenn sie korrekt angegeben und vom gewählten Tarif umfasst ist. Wir prüfen Haupt- und Nebentätigkeiten gemeinsam, damit keine unbemerkte Lücke bleibt.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Krankenschwestern?

Der Beitrag hängt unter anderem von Beschäftigungsstatus, Nebentätigkeiten, Fachbereich, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Vorschäden ab. Eine seriöse Einschätzung setzt diese Angaben voraus.

Muss eine Fachweiterbildung gemeldet werden?

Ja, wenn sie zu zusätzlichen oder risikoreicheren Tätigkeiten führt. Intensiv-, Anästhesie-, OP- oder Leitungsaufgaben sollten im Antrag ausdrücklich berücksichtigt werden.

Ist die Anfrage wirklich unverbindlich?

Ja. Der Experten-Check und das Erstgespräch sind unverbindlich. Erst wenn Sie sich bewusst für ein Angebot entscheiden, kommt ein Versicherungsvertrag zustande.

Welche Angaben werden für einen Vergleich benötigt?

Entscheidend sind Berufsbild, Beschäftigungsstatus, konkrete Tätigkeiten, gewünschter Versicherungsumfang und mögliche Vorverträge oder Vorschäden. Fehlende Details klären wir persönlich mit Ihnen.

Wann kann der Versicherungsschutz beginnen?

Der mögliche Beginn hängt vom ausgewählten Versicherer und der Risikoprüfung ab. Im Antrag stimmen wir den gewünschten Termin ab; bereits bekannte Schäden müssen vor Antragstellung offengelegt werden und sind regelmäßig nicht Gegenstand eines neu vereinbarten Schutzes.